Die Buchführung eines Unternehmens dient nicht nur zur internen Dokumentation der Geschäftsvorfälle, sondern auch zur Information externer Stellen, wie dem Finanzamt. Daher müssen die Buchhaltungsprozesse bestimmten Standards folgen, die in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) festgelegt sind.
Diese Grundsätze ermöglichen es sachkundigen Dritten, wie Gläubigern, Unternehmern und dem Finanzamt, sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens zu verschaffen. Die GoB basieren auf gesetzlichen Vorgaben, wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen und sind im Handelsgesetzbuch (HGB) niedergeschrieben. Zusätzlich gibt es ungeschriebene Regeln, die vor allem aus der betrieblichen Praxis stammen.
Inhalte der GoB
Die GoB lassen sich in drei Bereiche gliedern: die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die Abgrenzungsgrundsätze und die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung.
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung:
• Richtigkeit und Willkürfreiheit: Nur tatsächliche Geschäftsvorfälle dürfen erfasst werden, die sich aus den Aufzeichnungen nachvollziehen lassen.
• Klarheit und Übersichtlichkeit: Die finanzielle Lage des Unternehmens muss für Sachverständige verständlich sein.
• Einzelbewertung der Vermögensgegenstände: Gruppenbewertungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
• Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos dokumentiert werden.
• Ordnungsmäßigkeit: Geschäftsvorfälle sind zeitnah und chronologisch zu erfassen.
• Belegprinzip: Jeder Geschäftsvorfall muss durch Belege nachweisbar sein.
• Sicherheit: Die Daten müssen sicher und ordnungsgemäß archiviert werden.
Abgrenzungsgrundsätze:
• Relationsprinzip (Gewinne): Gewinne dürfen erst nach ihrer Realisierung verbucht werden.
• Imparitätsprinzip (Verluste): Verluste sind zu verbuchen, sobald sie erkennbar sind.
• Periodenabgrenzung: Aufwendungen und Erträge müssen dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie entstanden sind.
Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung:
• Diese gelten speziell für die doppelte Buchführung und beinhalten Prinzipien wie Bilanzklarheit, Bilanzwahrheit, Bilanzkontinuität und Bilanzidentität. Die Bilanz muss klar, wahrheitsgetreu, kontinuierlich und identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres sein.