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Die E-Rechnungspflicht kommt 2025

Ab 01.01.2025 besteht bei Leistungen zwischen Unternehmen (B2B) die Pflicht, eine elektronische Rechnung (kurz eRechnung) auszustellen. eRechnungen werden in einem strukturierten, digitalen Format gestellt, übermittelt und empfangen und ermöglichen eine elektronische Verarbeitung. Gängige Formate für eRechnungen sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD. Die Anforderungen, die eine digitale Rechnung erfüllen muss damit sie als eRechnung zählt, sind in der Norm EN 16931 definiert. Da die eRechnung die Rechnungsdaten im XML-Format übermittelt sind die Rechnungen maschinell verarbeitbar. Manche Formate (darunter ZUGFeRD) enthalten neben den Daten im XML-Format außerdem noch eine Rechnung im klassischen Sinne (PDF-Datei). Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen gibt es für die Jahre 2025 bis 2027 einige Übergangsregeln, sodass eine konventionelle Rechnung in diesem Zeitraum unter bestimmten Bedingungen weiterhin zulässig ist.

Glossar.
A-Z.

Abschreibung


AfA


Anlagevermögen


Auslagenbelege


Außerplanmäßige Abschreibung


Bewirtungsbelege


bookman App


bookman für Desktop


Buchführungspflicht



DATEV-Schnittstelle


Datenerkennung beim Belegimport


E-Rechnungspflicht

Eingangsrechnungen


Exportmöglichkeiten in der Finanzbuchhaltung


Freigabe-Workflows


GoB: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung


Körperschaftssteuer – Die Steuer für juristische Personen


Rechnungsarchiv


Rechnungsformate für Import von bookman


Rechnungsmanagement


Reisekosten


Reisekostenabrechnung


SEPA-Zahldateien


Teilzahlungen


XRechnung


Zahlarchiv


Zahlvorschlagslisten


ZUGFeRD

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