Geschäftsessen sind eine hervorragende Gelegenheit, Beziehungen zu Kunden, Partnern oder Lieferanten zu stärken. Die Atmosphäre und das gute Essen können die Verhandlungen positiv beeinflussen, und die Kosten für Speisen und Getränke sind steuerlich absetzbar, sofern ein korrekt ausgefüllter Bewirtungsbeleg vorliegt.


Es ist wichtig zu wissen, dass ein normaler Kassenbon oder eine Restaurantrechnung nicht als Bewirtungsbeleg gilt. Ein Bewirtungsbeleg ist ein spezielles Dokument, das alle Kosten des Essens auflistet und oft auf der Rückseite des Kassenbons vorzufinden ist. Nur wenn dieser Beleg korrekt ausgefüllt ist und die Kosten nicht übermäßig hoch sind, werden sie vom Finanzamt anerkannt.


Die Kosten werden je nach Anlass in geschäftlich oder betrieblich veranlasste Bewirtungskosten unterteilt. Während Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern zu 70 Prozent abgesetzt werden können, sind es bei Mitarbeiterbewirtungen 100 Prozent. Diese Regelungen gelten für Bewirtungen außerhalb des Unternehmens.


Für die steuerliche Anerkennung der Bewirtungskosten sind folgende Angaben unerlässlich:
• Name und Adresse des Lokals
• Datum und genauer Anlass des Treffens
• Namen und die zugehörigen Firmen der Gäste
• Liste der konsumierten Speisen und Getränke
• Netto- und Bruttokosten sowie der Umsatzsteuersatz
• Gegebenenfalls das Trinkgeld, welches zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann
• Unterschrift der Person, die die Bewirtung veranlasst hat


Zudem ist es wichtig, den Anlass detailliert und spezifisch zu beschreiben, um allgemeine Begriffe wie „Vertiefung der Geschäftsbeziehung“ zu vermeiden. Nennen Sie zum Beispiel konkrete Projektnamen. Bereiten Sie sich gegebenenfalls mit einem vorbereiteten Vordruck auf das Geschäftsessen vor.
Bewirtungsbelege, die einen Betrag von 250 Euro nicht überschreiten, gelten als Kleinbetragsrechnungen und erfordern die oben genannten Informationen. Bei höheren Beträgen sind zusätzliche Angaben notwendig.