Die "Absetzung für Abnutzung" (AfA) ist ein steuerrechtlicher Begriff, der die Abschreibung von Wirtschaftsgütern betrifft, die längerfristig im Unternehmen genutzt werden und deren Anschaffungskosten über einem bestimmten Betrag liegen. Diese Abschreibung ermöglicht es Unternehmen, die Kosten dieser Güter über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Hier sind die wesentlichen Punkte zur AfA zusammengefasst:
Was ist AfA?
AfA steht für die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern über die Zeit ihrer wirtschaftlichen Nutzung im Betrieb. Diese Verteilung reflektiert den Wertverlust, der durch Gebrauch, Verschleiß oder technische Überholung entsteht.
Ist AfA eine Betriebsausgabe?
Ja, die AfA wird als Betriebsausgabe behandelt. Sie reduziert den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens und somit die Steuerlast. Der Gegenstand muss jedoch zum Betriebsvermögen gehören und tatsächlich geschäftlich genutzt werden.
Unterschiede in der AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter:
• Bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Fahrzeuge, Maschinen): Diese werden nach den Abschreibungsregeln des § 7 Abs. 1 und 2 EStG behandelt.
• Unbewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Gebäude, Anlagen): Für Gebäude gelten spezielle AfA-Sätze gemäß § 7 Abs. 4 oder 5 EStG, die aufgrund ihrer Langlebigkeit anders berechnet werden.
Ab welchem Betrag ist die AfA anwendbar?
Die Grenze für die Anwendung der AfA liegt bei einem Anschaffungs- oder Herstellungswert von über 800 Euro. Wirtschaftsgüter unter diesem Wert können unter bestimmten Bedingungen sofort abgeschrieben werden oder fallen unter die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).
Warum muss die Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt werden?
Diese Verteilung der Kosten über die Nutzungsdauer spiegelt den tatsächlichen Wertverlust des Gegenstandes wider und sorgt dafür, dass die finanzielle Belastung des Unternehmens realistisch abgebildet wird. Es verhindert, dass große Anschaffungen das Unternehmensergebnis in einem einzigen Jahr unverhältnismäßig belasten.
Nutzungsdauer und Berechnung der AfA: Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts wird durch AfA-Tabellen vorgegeben, die vom Bundesministerium für Finanzen bereitgestellt werden. Die lineare Abschreibung, bei der jedes Jahr der gleiche Be-trag abgeschrieben wird, ist die gängigste Methode. Zum Beispiel würde ein Auto im Wert von 60.000 Euro mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren jährlich mit 10.000 Euro abgeschrieben.
Beginn und Ende der AfA-Berechnung: Die AfA beginnt mit dem Tag der Betriebsbereitschaft des Wirtschaftsguts, in der Regel das Kauf- oder Lieferdatum, und endet mit dem Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen, beispielsweise durch Ver-kauf oder Verschrottung.
Diese Regelungen ermöglichen eine faire und realistische Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens in seiner Buchführung und Steuererklärung.